Handlangerdienst

Handlangerdienst
Hạnd|lan|ger|dienst 〈m. 1
1. untergeordnete Arbeit, Hilfsarbeit
2. Beihilfe (zu Verbrechen)
● \Handlangerdienste leisten, tun

* * *

Hạnd|lan|ger|dienst, der <meist Pl.> (oft abwertend):
1. Hilfsdienst:
jmdm. -e leisten;
-e für jmdn. tun;
zu -en war er nicht bereit.
2. Beihilfe zu etw. Verwerflichem:
-e für jmdn. tun;
er gab zu Protokoll, bei dem Überfall nur -e geleistet zu haben.

* * *

Hạnd|lan|ger|dienst, der <meist Pl.> (oft abwertend): 1. Hilfsdienst: jmdm. -e leisten; -e für jmdn. tun; 62,5 Prozent aller portugiesischen Paschas verweigern im Haushalt jedweden H. (taz 29. 6. 95, 20); Später wurde Bleistein Viktor zu -en am Grillbüffet zugeteilt (Fels, Unding 136). 2. Beihilfe zu etw. Verwerflichem: -e für jmdn. tun; Er war bemüht, bei den Beamten den Eindruck eines kleinen verführten Ganoven zu erwecken, der seine -e verrichtet hatte (Prodöhl, Tod 105); Die Oberen des Verbandes, deren Vorgänger ähnlich wie viele Kirchenfürsten in der Nazi-Zeit bereitwillig -e leisteten (Spiegel 15, 1993, 190); Auch in der Dresdner St.-Petri- Kirche waren dreiste Räuber am Werk, die vermutlich -e für Kunsthändler aus dem Westen ausführten (taz 27. 6. 91, 22).

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Handlangerdienst — Hạnd|lan|ger|dienst meist Plural (oft abwertend) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Beihilfe — 1. Förderung, Hilfe, Hilfsgelder, Spende, Unterstützung, Unterstützungsbeihilfe, Zuschuss, Zuwendung; (Politik): Subsidien; (Wirtsch.): Subvention. 2. (österr. Rechtsspr. veraltet): Vorschubleistung; (schweiz. Rechtsspr.): Gehilfenschaft. 3.… …   Das Wörterbuch der Synonyme

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”