- Handlangerdienst
- Hạnd|lan|ger|dienst 〈m. 1〉1. untergeordnete Arbeit, Hilfsarbeit2. Beihilfe (zu Verbrechen)● \Handlangerdienste leisten, tun
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Hạnd|lan|ger|dienst, der <meist Pl.> (oft abwertend):1. Hilfsdienst:jmdm. -e leisten;-e für jmdn. tun;zu -en war er nicht bereit.2. Beihilfe zu etw. Verwerflichem:-e für jmdn. tun;er gab zu Protokoll, bei dem Überfall nur -e geleistet zu haben.* * *
Hạnd|lan|ger|dienst, der <meist Pl.> (oft abwertend): 1. Hilfsdienst: jmdm. -e leisten; -e für jmdn. tun; 62,5 Prozent aller portugiesischen Paschas verweigern im Haushalt jedweden H. (taz 29. 6. 95, 20); Später wurde Bleistein Viktor zu -en am Grillbüffet zugeteilt (Fels, Unding 136). 2. Beihilfe zu etw. Verwerflichem: -e für jmdn. tun; Er war bemüht, bei den Beamten den Eindruck eines kleinen verführten Ganoven zu erwecken, der seine -e verrichtet hatte (Prodöhl, Tod 105); Die Oberen des Verbandes, deren Vorgänger ähnlich wie viele Kirchenfürsten in der Nazi-Zeit bereitwillig -e leisteten (Spiegel 15, 1993, 190); Auch in der Dresdner St.-Petri- Kirche waren dreiste Räuber am Werk, die vermutlich -e für Kunsthändler aus dem Westen ausführten (taz 27. 6. 91, 22).
Universal-Lexikon. 2012.